Mit der Arbeitnehmerveranlagung Geld zurück bekommen
Im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen zahlt sich also aus: In vielen Fällen können Sie sich einen Teil Ihres schon bezahlten Steuergeldes vom Finanzamt zurückholen - ergreifen Sie die Initiative! Wir helfen Ihnen dabei!
Ab 2016 erfolgt in vielen Fällen eine antraglose Arbeitnehmerveranlagung. Kirchenbeitrag und gewisse Spenden werden damit automatisch berücksichtigt.
Ergreifen Sie die Initiative und machen Sie Ihren Steuerausgleich
In folgenden anderen Fällen ist eine Ergänzung der Erklärung durchzuführen, um nicht um eine Steuergutschrift umzufallen und Ihr Geld zurück zu bekommen.
- Ihnen steht der Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag zu
- Sie kommen einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nach
- Ihre Kinder genießen eine auswärtige Berufsausbildung
- Ihnen steht die Pendlerpauschale zu
- beim Kauf oder Bau von Eigenheimen/Eigentumswohnungen
- Sie absolvieren eine Nebenberufliche Aus- oder Weiterbildung
- bei hohen Arztrechnungen/außergewöhnlichen Belastungen
- Sie sind Ferialpraktikant/in
- bei einem unterjährigen Beginn einer Berufstätigkeit (z.B. Karenz, Grundwehrdienst, Zivildienst)
- Sie zahlen Versicherungsbeiträge oder Pensionskassenvorsorge
- Sie haben gespendet (z.B. an mildtätige Organisationen oder ähnliche wohltätige Einrichtungen)
- Sie sind einer der folgenden Berufsgruppen zugehörig: Musiker, Journalist, Hausbesorger, Heimarbeiter, Vertreter
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann für die letzten 5 Jahre durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns!